Sie ziehen um, wollen den Energieanbieter wechseln oder aus einem anderen Grund Ihren Vertrag kündigen? Wie bei jedem abgeschlossenen Vertrag ist es dann wichtig, zuerst die genauen Kündigungsfristen im Vertrag nachzulesen. Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge meist automatisch, sofern Sie nicht zur angegebenen Frist (meist 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit) gekündigt werden.
Tipp: Kündigen Sie AEW Energie direkt nach Vertragsbeginn zum Ablauf der Mindestlaufzeit - so vergessen Sie nicht, rechtzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Und verlängern geht, im Gegensatz zum kündigen, jederzeit!
Über unseren Briefgenerator können Sie bequem von Ihrem Sofa aus kündigen - Sie benötigen lediglich Ihre Kundendaten und 2 Minuten Zeit. Drucker, Briefmarke oder Briefkasten sind nicht mehr nötig!
Es gibt immer Gründe, vorzeitig aus einem Vertrag Aussteigen zu wollen / zu müssen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch unbedingt, dass dies der Kulanz Ihres Vertragspartners AEW Energie unterliegt und zumeist Nachweise (Umzug in eine andere Stadt, Krankheit o.ä.) erfordert. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung ist es am besten, sich erst einmal direkt an AEW Energie zu wenden, und eventuelle Möglichkeiten zu besprechen.