Es gibt immer Gründe, vorzeitig aus einem Vertrag Aussteigen zu wollen / zu müssen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch unbedingt, dass dies der Kulanz Ihres Vertragspartners 143.ch unterliegt und zumeist Nachweise (Umzug in eine andere Stadt, Krankheit o.ä.) erfordert. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung ist es am besten, sich erst einmal direkt an 143.ch zu wenden, und eventuelle Möglichkeiten zu besprechen.
Keine Lust zum Briefkasten zu laufen? Ist die Druckerpatrone mal wieder leer, oder Sie haben keine Briefmarke zur Hand? Kein Problem, dafür sind wir ja da! Nutzen Sie einfach, schnell und sicher unseren Briefgenerator, unterschreiben digital, und wir erledigen den Rest. Mit Zustell-Garantie!
Sie wollen Geld sparen oder haben einen anderen Grund nicht mehr an 143.ch spenden zu wollen? Wie bei jedem abgeschlossenen Vertrag ist es dann wichtig, zuerst die genauen Kündigungsfristen im Vertrag nachzulesen. Nach der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge meist automatisch, sofern Sie nicht zur angegebenen Frist (meist 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit) gekündigt werden.
Tip: Kündigen Sie 143.ch direkt nach Vertragsbeginn zum Ablauf der Mindestlaufzeit - so vergessen Sie nicht, rechtzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Und verlängern geht, im Gegensatz zum kündigen, jederzeit!