Warum auch immer Sie Ihren Vertrag mit Schweizer Sporthilfe beenden wollen, prüfen Sie bitte die Vertragsunterlagen bezüglich der jeweiligen Kündigungsfristen (bei den meisten Verträgen muss das Vertragsverhältnis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden). Auch lohnt es sich, mit Schweizer Sporthilfe über Verlängerungsangebote zu sprechen, wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sind, ob Sie nicht eventuell doch weiterhin Mitglied bleiben wollen.
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Sollten Sie Ihren Vertrag mit Schweizer Sporthilfe vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, Schweizer Sporthilfe direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von Schweizer Sporthilfe und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.