Sollten Sie Ihren Vertrag mit Swisslos Interkantonale Landeslotterie vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, Swisslos Interkantonale Landeslotterie direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von Swisslos Interkantonale Landeslotterie und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Wir übernehmen Ihre Kündigung gern für Sie. Kein langes Suchen nach der richtigen Adresse, und Sie benötigen keinen Drucker, keine Briefmarke, und müssen nicht zum Briefkasten laufen. Mit uns können Sie sicher und bequem von Zuhause aus kündigen!
Warum auch immer Sie Ihren Vertrag mit Swisslos Interkantonale Landeslotterie beenden wollen, prüfen Sie bitte die Vertragsunterlagen bezüglich der jeweiligen Kündigungsfristen (bei den meisten Verträgen muss das Vertragsverhältnis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden). Auch lohnt es sich, mit Swisslos Interkantonale Landeslotterie über Verlängerungsangebote zu sprechen, wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sind, ob Sie nicht eventuell doch weiterhin Mitglied bleiben wollen.