Sollten Sie Ihren Vertrag mit A-Welle vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, A-Welle direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von A-Welle und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, bei A-Welle kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt bei A-Welle über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.
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