Sollten Sie Ihren Vertrag mit Bote der Urschweiz vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, Bote der Urschweiz direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von Bote der Urschweiz und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Warum auch immer Sie Ihren Vertrag mit Bote der Urschweiz beenden wollen, prüfen Sie bitte die Vertragsunterlagen bezüglich der jeweiligen Kündigungsfristen (bei den meisten Verträgen muss das Vertragsverhältnis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden). Auch lohnt es sich, mit Bote der Urschweiz über Verlängerungsangebote zu sprechen, wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sind, ob Sie nicht eventuell doch weiterhin Mitglied bleiben wollen.
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