Sollten Sie Ihren Vertrag mit Neue Zürcher Zeitung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, Neue Zürcher Zeitung direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von Neue Zürcher Zeitung und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Warum auch immer Sie Ihren Vertrag mit Neue Zürcher Zeitung beenden wollen, prüfen Sie bitte die Vertragsunterlagen bezüglich der jeweiligen Kündigungsfristen (bei den meisten Verträgen muss das Vertragsverhältnis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet werden). Auch lohnt es sich, mit Neue Zürcher Zeitung über Verlängerungsangebote zu sprechen, wenn Sie sich noch nicht ganz sicher sind, ob Sie nicht eventuell doch weiterhin Kunde bleiben wollen.
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