Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, die Zeitung nicht mehr erhalten und daher bei Schaffhauser Nachrichten kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt bei Schaffhauser Nachrichten selbst über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.
Es gibt immer Gründe, vorzeitig aus einem Vertrag Aussteigen zu wollen / zu müssen. Bitte beachten Sie hierbei jedoch unbedingt, dass dies der Kulanz Ihres Vertragspartners Schaffhauser Nachrichten unterliegt und zumeist Nachweise (Umzug in eine andere Stadt, Krankheit o.ä.) erfordert. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung ist es am besten, sich erst einmal direkt an Schaffhauser Nachrichten zu wenden, und eventuelle Möglichkeiten zu besprechen.
Über unseren Briefgenerator können Sie bequem von Ihrem Sofa aus kündigen - Sie benötigen lediglich Ihre Kundendaten und 2 Minuten Zeit. Drucker, Briefmarke oder Briefkasten sind nicht mehr nötig!