Sollten Sie Ihren Vertrag mit SonntagsZeitung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, SonntagsZeitung direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von SonntagsZeitung und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Wir übernehmen Ihre Kündigung gern für Sie. Kein langes Suchen nach der richtigen Adresse, und Sie benötigen keinen Drucker, keine Briefmarke, und müssen nicht zum Briefkasten laufen. Mit uns können Sie sicher und bequem von Zuhause aus kündigen!
Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, die Zeitung nicht mehr erhalten bei SonntagsZeitung kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt bei der SonntagsZeitung selbst über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.